IT Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen ab 1.4.2021
Alle deutschen Arztpraxen müssen die Maßnahmen der
„Richtlinie nach §75b SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit“
ab 1.4.2021 umsetzen.
infomedia als langjähriger IT-Dienstleister für Arztpraxen möchte sie bei der Umsetzung so effizient und praxisnah wie möglich unterstützen. Viele der von uns betreuten Praxen erfüllen bereits jetzt diverse Vorgaben dieser Richtlinie.
Die wichtigsten Informationen dazu haben wir nachfolgende zusammengefasst:
1. IT-Sicherheitsrichtlinie – Muss das sein?
Ja, das muss leider sein! Der Gesetzgeber hat hier klare inhaltliche und auch zeitliche Vorgaben gemacht, die alle Arztpraxen in Deutschland umsetzen müssen!
Die vollständige Bekanntmachung mit dem Maßnahmenkatalog finden Sie auf den Seiten der KBV.
Genrell galten diese Vorgaben auch schon vorher, z.B. gemäß Nutzungsverträgen mit KV-Safenet und der Telematik Infrastruktur. Hierin wurden aber keine klaren Vorgaben zur Umsetzung festgelegt.
2. Spielt die Größe der Arztpraxis eine Rolle?
Ja, die umzusetzenden Anforderungen unterscheiden sich nach der Größe der Praxis bzw. eventuell eingesetzter Großgeräte.
Dabei ist folgende Terminologie festgelegt:
- Praxis
Eine Praxis ist eine vertragsärztliche Praxis mit bis zu fünf ständig mit der Datenverarbeitung betrauten Personen. - Mittlere Praxis
Eine mittlere Praxis ist eine vertragsärztliche Praxis mit 6 bis 20 ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen. - Großpraxis oder Praxis mit Datenverarbeitung im erheblichen Umfang
Eine Großpraxis oder Praxis mit Datenverarbeitung im erheblichem Umfang ist eine Praxis mit über 20 ständig mit der Datenverarbeitung betrauten Personen oder eine Praxis, die in über die normale Datenübermittlung hinausgehenden Umfang in der Datenverarbeitung tätig ist (z. B. Groß-MVZ mit krankenhausähnlichen Strukturen, Labore). - Weiterhin ist es relevant, ob die Praxis sogenannte „Medizinische Großgeräte“, wie z.B. CT, MRT, PET oder Linearbeschleuniger einsetzt.
3. Wer ist für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich?
Der Praxisinhaber ist für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Er sollte sich aber auf den fachlichen Rat eines kompetenten IT-Dienstleisters stützen, der für dieses Aufgabenfeld auch zertifiziert ist.
Wir als infomedia wollen ihr verlässlicher Partner für die Umsetzung der Anforderungen sein.
Wir werden die demnächst durch die KBV angebotene Zertifizierung erlangen und bieten ihnen auf Basis unserer langjährigen IT-Erfahrung im Bereich Arztpraxen
- eine kompetente Beratung,
- die sinnvolle technische Umsetzung der Vorgaben mit erprobten Lösungen
- und die fortlaufende Betreuung dazu an.
4. Sie wollen die Richtlinie mit uns umsetzen? Wie geht es nun weiter?
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Bitte melden Sie sich bei uns und geben uns 2-3 Terminvorschläge für ein Erstgespräch (Dauer ca. 1h), E-Mail info@infomedia-rostock oder Telefon 0381 6002565.
- In diesem Erstgespräch besprechen wir die Maßnahmen anhand Ihrer Bestandsparameter, Kosten 79 Euro netto / kostenfrei für Kunden mit einem Wartungsvertrag.
- Wir machen dann ein Angebot für die technische Umsetzung erforderlicher Maßnahmen, was sie beauftragen können.
- Einmal jährlich wollen wir dann ein IT-Sicherheitsgespräch mit Ihnen durchführen, um die Maßnahmen bei Bedarf an aktualisierte Richtlinien nachzujustieren.