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IT Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen ab 01.10.2025

 

IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen nach § 390 SGB V

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verpflichtet alle vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme und Patientendaten. Die aktuelle Richtlinie wurde zuletzt überarbeitet und enthält seit dem 01.10.2025 zusätzliche Anforderungen an die technische und organisatorische IT-Sicherheit.

Als langjähriger IT-Dienstleister für Arztpraxen unterstützt Sie die infomedia Rostock GmbH & Co. KG bei der praxisnahen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Umsetzung dieser Anforderungen.

Warum ist die IT-Sicherheitsrichtlinie wichtig?

Die Anforderungen der KBV sind für alle vertragsärztlichen Praxen verbindlich. Ziel ist es, die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten und Praxen besser vor Cyberangriffen zu schützen.

Zu den wesentlichen Anforderungen gehören unter anderem:

  • Absicherung der Praxisnetzwerke durch professionelle Firewalls

  • Regelmäßige Updates und Patchmanagement

  • Virenschutz- und Endpoint-Security-Lösungen

  • Datensicherung und Notfallkonzepte

  • Dokumentation der IT-Sicherheitsmaßnahmen

  • Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden

  • Sichere Einbindung medizinischer Geräte und der Telematikinfrastruktur

  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen

Spielt die Größe meiner Praxis eine Rolle?

Ja. Die KBV unterscheidet die Anforderungen weiterhin nach Größe und Ausstattung der Praxis.

Kleine Praxis

Bis zu fünf ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen.

Mittlere Praxis

Sechs bis zwanzig ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen.

Große Praxis / Praxis mit erheblicher Datenverarbeitung

Mehr als zwanzig ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen oder Einrichtungen mit besonders umfangreicher Datenverarbeitung, beispielsweise große MVZ oder Labore.

Zusätzlich gelten für Praxen mit medizinischen Großgeräten (z. B. CT, MRT, PET oder Linearbeschleuniger) weitergehende Anforderungen.

Wer ist verantwortlich?

Die Verantwortung für die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie liegt beim Praxisinhaber. In der Praxis erfolgt die Umsetzung jedoch typischerweise gemeinsam mit einem erfahrenen IT-Dienstleister.

Die infomedia Rostock GmbH & Co. KG unterstützt Arztpraxen unter anderem bei:

  • Durchführung von IT-Sicherheitsanalysen

  • Erstellung von Sicherheits- und Notfallkonzepten

  • Umsetzung der KBV-Anforderungen

  • Firewall-, Netzwerk- und Endpoint-Sicherheit

  • Datensicherungs- und Wiederherstellungskonzepten

  • Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen

  • Regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und Jahresgesprächen

  • Schulungen von Personal

  • Sensibilisierung und Aufklärung

Wie läuft die Umsetzung ab?

1. Erstgespräch

In einem gemeinsamen Gespräch analysieren wir Ihre bestehende IT-Infrastruktur und prüfen den aktuellen Umsetzungsstand der KBV-Anforderungen.

2. Analyse und Maßnahmenplanung

Wir erstellen eine individuelle Übersicht der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen.

3. Umsetzung

Nach Ihrer Freigabe setzen wir die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen strukturiert und praxisnah um.

4. Laufende Betreuung

Da sich gesetzliche und technische Anforderungen regelmäßig ändern, empfehlen wir eine kontinuierliche Betreuung und jährliche Überprüfung Ihrer IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Sie möchten Ihre Praxis-IT überprüfen lassen?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung und Umsetzung der aktuellen KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren Spezialisten für Praxis-IT und IT-Sicherheit.

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